(KonjAusglRV 1969)
Verordnung über die Bildung von Konjunkturausgleichsrücklagen durch Bund und Länder im Haushaltsjahr 1969

Ausfertigungsdatum: 24.07.1969


§ 4 KonjAusglRV 1969

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.