(KochAusbV 1998)
Verordnung über die Berufsausbildung zum Koch/zur Köchin

Ausfertigungsdatum: 13.02.1998


§ 5 KochAusbV 1998 Ausbildungsplan

Der Ausbildende hat unter Zugrundelegung des Ausbildungsrahmenplanes für den Auszubildenden einen Ausbildungsplan zu erstellen.