Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
- 1.
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Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
- 2.
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Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
- 3.
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Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- 4.
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Umweltschutz,
- 5.
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Umgang mit Gästen, Beratung und Verkauf,
- 6.
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Einsetzen von Geräten, Maschinen und Gebrauchsgütern, Arbeitsplanung,
- 7.
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Hygiene,
- 8.
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Küchenbereich,
- 9.
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Servicebereich,
- 10.
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Büroorganisation und -kommunikation,
- 11.
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Warenwirtschaft,
- 12.
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Werbung und Verkaufsförderung,
- 13.
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Anwenden arbeits- und küchentechnischer Verfahren,
- 14.
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Zubereiten von pflanzlichen Nahrungsmitteln,
- 15.
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Herstellen von Suppen und Soßen,
- 16.
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Zubereiten von Fisch, Schalen- und Krustentieren,
- 17.
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Verarbeiten von Fisch und Innereien,
- 18.
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Verarbeiten von Wild und Geflügel,
- 19.
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Herstellen von Vorspeisen und Anrichten von kalten Platten,
- 20.
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Zubereiten von Molkereiprodukten und Eiern,
- 21.
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Herstellen und Verarbeiten von Teigen und Massen,
- 22.
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Herstellen von Süßspeisen.