Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse: 
        
            - 1.
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                Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht, 
- 2.
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                Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes, 
- 3.
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                Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, 
- 4.
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                Umweltschutz, 
- 5.
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                Umgang mit Gästen, Beratung und Verkauf, 
- 6.
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                Einsetzen von Geräten, Maschinen und Gebrauchsgütern, Arbeitsplanung, 
- 7.
- 
                Hygiene, 
- 8.
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                Küchenbereich, 
- 9.
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                Servicebereich, 
- 10.
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                Büroorganisation und -kommunikation, 
- 11.
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                Warenwirtschaft, 
- 12.
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                Werbung und Verkaufsförderung, 
- 13.
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                Anwenden arbeits- und küchentechnischer Verfahren, 
- 14.
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                Zubereiten von pflanzlichen Nahrungsmitteln, 
- 15.
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                Herstellen von Suppen und Soßen, 
- 16.
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                Zubereiten von Fisch, Schalen- und Krustentieren, 
- 17.
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                Verarbeiten von Fisch und Innereien, 
- 18.
- 
                Verarbeiten von Wild und Geflügel, 
- 19.
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                Herstellen von Vorspeisen und Anrichten von kalten Platten, 
- 20.
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                Zubereiten von Molkereiprodukten und Eiern, 
- 21.
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                Herstellen und Verarbeiten von Teigen und Massen, 
- 22.
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                Herstellen von Süßspeisen.