§ 1 KochAusbV 1998 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
Der Ausbildungsberuf Koch/Köchin wird staatlich anerkannt.
Wir nutzen Cookies und Webtracking um unser Webangebot für Sie zu verbessern. Hier können Sie die Webtracking-Einstellungen ändern: Webtracking-Einstellungen