Klempner-Ausbildungsverordnung (KlempnerAusbV)
Verordnung über die Berufsausbildung zum Klempner und zur Klempnerin

Ausfertigungsdatum: 21.06.2013


§ 9 KlempnerAusbV Bestehende Berufsausbildungsverhältnisse

Berufsausbildungsverhältnisse, die bei Inkrafttreten dieser Verordnung bestehen, können unter Anrechnung der bisher zurückgelegten Ausbildungszeit nach den Vorschriften dieser Verordnung fortgesetzt werden, wenn die Vertragsparteien dies vereinbaren.