(1) Die Berufsausbildung gliedert sich in: 
        
            - 1.
- 
                fachrichtungsübergreifende berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, 
- 2.
- 
                berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Klavierbau oder in der Fachrichtung Cembalobau und 
- 3.
- 
                fachrichtungsübergreifende, integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten. 
        (2) Die Berufsbildpositionen der fachrichtungsübergreifenden berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind: 
        
            - 1.
- 
                Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen, 
- 2.
- 
                Be- und Verarbeiten von Holz und Metall sowie von sonstigen Werk- und Hilfsstoffen, 
- 3.
- 
                Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen, 
- 4.
- 
                Herstellen von akustischen Anlagen, 
- 5.
- 
                Stimmen von Instrumenten, 
- 6.
- 
                Behandeln von Oberflächen und 
- 7.
- 
                Beraten von Kunden und Anbieten von Leistungen. 
        (3) Die Berufsbildpositionen der berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Klavierbau sind: 
        
            - 1.
- 
                Vorrichten und Einbauen von Spielwerken von Klavieren und Flügeln, 
- 2.
- 
                Komplettieren und Regulieren von Spielwerken von Klavieren und Flügeln, 
- 3.
- 
                Intonieren von Klavieren und Flügeln, 
- 4.
- 
                Einbauen von Zusatzeinrichtungen bei Klavieren und Flügeln und 
- 5.
- 
                Reparieren von Klavieren und Flügeln. 
        (4) Die Berufsbildpositionen der berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Cembalobau sind: 
        
            - 1.
- 
                Bearbeiten und Einbauen von Mechaniken und Schaltungen, 
- 2.
- 
                Herstellen, Bearbeiten und Einbauen von Klaviaturen, 
- 3.
- 
                Intonieren von Cembali, 
- 4.
- 
                Reparieren von Cembali und 
- 5.
- 
                Veredeln von Oberflächen. 
        (5) Die Berufsbildpositionen der fachrichtungsübergreifenden, integrativ zu vermittelnden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind: 
        
            - 1.
- 
                Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht, 
- 2.
- 
                Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes, 
- 3.
- 
                Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit und 
- 4.
- 
                Umweltschutz.