(KKInsoV)
Verordnung zur Aufteilung und Geltendmachung der Haftungsbeträge durch den Spitzenverband Bund der Krankenkassen bei Insolvenz oder Schließung einer Krankenkasse

Ausfertigungsdatum: 04.01.2010


§ 6 KKInsoV Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.