Krankenkassen-Altersrückstellungsverordnung (KK-AltRückV)
Verordnung zur Bildung von Altersrückstellungen durch die gesetzlichen Krankenkassen und ihre Verbände

Ausfertigungsdatum: 18.07.2011


§ 7 KK-AltRückV Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.