Krankenkassen-Altersrückstellungsverordnung (KK-AltRückV)
Verordnung zur Bildung von Altersrückstellungen durch die gesetzlichen Krankenkassen und ihre Verbände

Ausfertigungsdatum: 18.07.2011


§ 1 KK-AltRückV Anwendungsbereich

Die Vorschriften dieser Verordnung sind auf die Krankenkassen und die Verbände der Krankenkassen mit Ausnahme der landwirtschaftlichen Krankenkasse anzuwenden.