Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG)
Gesetz zur Neuordnung des Kinder- und Jugendhilferechts

Ausfertigungsdatum: 26.06.1990


Art 19 KJHG Eintragungen im Erziehungsregister

Eintragungen über die Anordnung der Erziehungsbeistandschaft oder der Fürsorgeerziehung durch den Vormundschaftsrichter werden aus dem Erziehungsregister entfernt.