Ausfertigungsdatum: 10.04.1990
§ 2 KHStatV Erhebungseinheiten
Erhebungseinheiten sind:
- 1.
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Krankenhäuser einschließlich Ausbildungsstätten und zusätzlich ab dem 1. Januar 2020 die Standorte der Krankenhäuser entsprechend dem Verzeichnis nach § 293 Absatz 6 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch,
- 2.
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Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen.