Kulturgutschutzgesetz (KGSG)
Gesetz zum Schutz von Kulturgut

Ausfertigungsdatum: 31.07.2016


§ 5 KGSG Grundsatz

Nationales Kulturgut unterliegt als Teil des kulturellen Erbes Deutschlands dem Schutz gegen Abwanderung aus dem Bundesgebiet nach diesem Gesetz.