Kulturgutschutzgesetz (KGSG)
Gesetz zum Schutz von Kulturgut

Ausfertigungsdatum: 31.07.2016


§ 20 KGSG Kulturgutverkehrsfreiheit

Kulturgut kann ein- oder ausgeführt sowie in Verkehr gebracht werden, soweit nicht dieses Gesetz oder andere Rechtsvorschriften, insbesondere unmittelbar geltende Rechtsakte der Europäischen Union, Verbote oder Beschränkungen vorsehen.