- 1.
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den Schutz nationalen Kulturgutes gegen Abwanderung,
- 2.
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die Ein- und Ausfuhr von Kulturgut,
- 3.
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das Inverkehrbringen von Kulturgut,
- 4.
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die Rückgabe unrechtmäßig eingeführten Kulturgutes,
- 5.
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die Rückgabe unrechtmäßig ausgeführten Kulturgutes und
- 6.
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die Rückgabezusage im internationalen Leihverkehr.