KfW-Verordnung (KfWV)
Verordnung zur Anwendung von bankaufsichtsrechtlichen Vorschriften auf die Kreditanstalt für Wiederaufbau sowie zur Zuweisung der Aufsicht über die Einhaltung dieser Vorschriften an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Ausfertigungsdatum: 20.09.2013


Eingangsformel KfWV

Auf Grund des § 12a des Gesetzes über die Kreditanstalt für Wiederaufbau, der durch Artikel 1 des Gesetzes vom 4. Juli 2013 (BGBl. I S. 2178) eingefügt worden ist, verordnet das Bundesministerium der Finanzen im Benehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie nach Anhörung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und der Deutschen Bundesbank: