(KernbrStG)
Kernbrennstoffsteuergesetz

Ausfertigungsdatum: 08.12.2010


§ 12 KernbrStG Anwendungsvorschrift

Das Gesetz ist auf Besteuerungsvorgänge anzuwenden, bei denen die sich selbsttragende Kettenreaktion vor dem 1. Januar 2017 ausgelöst wurde.