Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten: 
        
            - 1.
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                Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht, 
- 2.
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                Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes, 
- 3.
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                Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, 
- 4.
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                Umweltschutz, 
- 5.
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                Betriebliche und technische Kommunikation, 
- 6.
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                Planen und Organisieren von Arbeitsabläufen, Bewerten von Arbeitsergebnissen, Geschäftsprozesse, 
- 7.
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                Unterscheiden, Zuordnen und Handhaben von Roh-, Hilfs- und Werkstoffen, Keramisches Rechnen, 
- 8.
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                Formgebung und Veredlung, 
- 9.
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                Warten und Pflegen von Betriebsmitteln, 
- 10.
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                Trocknen und Brennen, 
- 11.
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                Durchführen qualitätssichernder Maßnahmen, 
- 12.
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                Vorbereiten keramischer Massen und Glasuren, 
- 13.
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                Herstellen von Einrichtungen, 
- 14.
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                Herstellen von Arbeitsformen, 
- 15.
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                Keramische Massen formen, 
- 16.
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                Trocknen und Brennen, 
- 17.
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                Glasieren und Dekorieren, 
- 18.
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                Sortieren und Nachbearbeiten.