Keramikermeisterverordnung (KeramMstrV)
Verordnung über das Meisterprüfungsberufsbild und über die Prüfungsanforderungen in den Teilen I und II der Meisterprüfung im Keramiker-Handwerk

Ausfertigungsdatum: 13.01.2006


§ 6 KeramMstrV Situationsaufgabe

(1) Die Situationsaufgabe ist auftragsorientiert und vervollständigt den Qualifikationsnachweis für die Meisterprüfung im Keramiker-Handwerk. Die Aufgabenstellung erfolgt durch den Meisterprüfungsausschuss.

(2) Als Situationsaufgabe sind fünf der nachstehend aufgeführten Arbeiten auszuführen, davon auf jeden Fall die Arbeiten nach den Nummern 1 und 3, wenn der Prüfling das Meisterprüfungsprojekt nach § 4 Abs. 3 Nr. 1, die Arbeiten nach den Nummern 2 und 3, wenn der Prüfling das Meisterprüfungsprojekt nach § 4 Abs. 3 Nr. 2 sowie die Arbeiten nach den Nummern 1 und 2, wenn der Prüfling das Meisterprüfungsprojekt nach § 4 Abs. 3 Nr. 3 durchgeführt hat. Die Vorschläge des Prüflings sollen bei der Auswahl der übrigen auszuführenden Arbeiten nach Möglichkeit berücksichtigt werden, soweit dies den Vorgaben des Absatzes 1 entspricht. Als Arbeiten kommen in Betracht:

1.
zwei baukeramische Elemente nach Zeichnung zuschneiden, zusammenbauen, verstegen und verputzen,
2.
eine Serie von drei Gefäßen mit einer Mindesthöhe von 25 Zentimetern oder Tellern oder Schalen mit einem Mindestdurchmesser von 30 Zentimetern nach vorgegebenem Muster frei drehen,
3.
einen mitgebrachten Teller mit einem Durchmesser von 40 Zentimetern nach Vorlage in Pinselmalerei dekorieren,
4.
einen Teller oder eine Schale mit einem Mindestdurchmesser von 40 Zentimetern oder ein bauchiges Gefäß, in frei gewählter Form, mit einer Mindesthöhe von 40 Zentimetern frei drehen,
5.
eine Serie von drei Deckelgefäßen mit jeweils mindestens einem Liter Volumen frei drehen,
6.
einen Zylinder mit einer Mindesthöhe von 40 Zentimetern oder eine Kugel mit einem Mindestdurchmesser von 30 Zentimetern frei drehen,
7.
eine quadratische Platte mit einer Kantenlänge von 50 Zentimetern anfertigen und verstegen,
8.
als Grundlage für einen Gipsabdruck eine quadratische Platte mit einer Kantenlänge von 50 Zentimetern anfertigen und nach Themenvorgabe plastisch dekorieren,
9.
ein Lüftungsgitter oder ein Verzierteil mit ausgeschnittenem, durchbrochenem Motiv anfertigen,
10.
zwei unterschiedliche Profilteile herstellen und montieren,
11.
einen frei gewählten Körper mit einer Mindesthöhe von 40 Zentimetern in Überschlagstechnik aufbauen,
12.
ein mitgebrachtes, lederhart getrocknetes oder geschrühtes bauchiges Gefäß mit einer Mindesthöhe von 40 Zentimetern in einer frei gewählten Dekortechnik dekorieren,
13.
ein Dekor als Rapport für ein Gefäß eigener Wahl entwickeln und ausführen,
14.
ein mitgebrachtes Service für vier Personen in frei gewählter Dekorationstechnik nach eigenem Entwurf dekorieren,
15.
ein vorgefertigtes Gefäß oder eine vorgefertigte Platte mit Schriftzeichen und Zahlen dekorieren,
16.
ein plastisches Dekor auf einen vorgefertigten keramischen Rohling aufbringen.

(3) Die Gesamtbewertung der Situationsaufgabe wird aus dem arithmetischen Mittel der Einzelbewertungen nach Absatz 2 gebildet.