(1) Die Situationsaufgabe ist auftragsorientiert und vervollständigt den Qualifikationsnachweis für die Meisterprüfung im Keramiker-Handwerk. Die Aufgabenstellung erfolgt durch den Meisterprüfungsausschuss.
    
        (2) Als Situationsaufgabe sind fünf der nachstehend aufgeführten Arbeiten auszuführen, davon auf jeden Fall die Arbeiten nach den Nummern 1 und 3, wenn der Prüfling das Meisterprüfungsprojekt nach § 4 Abs. 3 Nr. 1, die Arbeiten nach den Nummern 2 und 3, wenn der Prüfling das Meisterprüfungsprojekt nach § 4 Abs. 3 Nr. 2 sowie die Arbeiten nach den Nummern 1 und 2, wenn der Prüfling das Meisterprüfungsprojekt nach § 4 Abs. 3 Nr. 3 durchgeführt hat. Die Vorschläge des Prüflings sollen bei der Auswahl der übrigen auszuführenden Arbeiten nach Möglichkeit berücksichtigt werden, soweit dies den Vorgaben des Absatzes 1 entspricht. Als Arbeiten kommen in Betracht: 
        
            - 1.
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                zwei baukeramische Elemente nach Zeichnung zuschneiden, zusammenbauen, verstegen und verputzen, 
- 2.
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                eine Serie von drei Gefäßen mit einer Mindesthöhe von 25 Zentimetern oder Tellern oder Schalen mit einem Mindestdurchmesser von 30 Zentimetern nach vorgegebenem Muster frei drehen, 
- 3.
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                einen mitgebrachten Teller mit einem Durchmesser von 40 Zentimetern nach Vorlage in Pinselmalerei dekorieren, 
- 4.
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                einen Teller oder eine Schale mit einem Mindestdurchmesser von 40 Zentimetern oder ein bauchiges Gefäß, in frei gewählter Form, mit einer Mindesthöhe von 40 Zentimetern frei drehen, 
- 5.
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                eine Serie von drei Deckelgefäßen mit jeweils mindestens einem Liter Volumen frei drehen, 
- 6.
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                einen Zylinder mit einer Mindesthöhe von 40 Zentimetern oder eine Kugel mit einem Mindestdurchmesser von 30 Zentimetern frei drehen, 
- 7.
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                eine quadratische Platte mit einer Kantenlänge von 50 Zentimetern anfertigen und verstegen, 
- 8.
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                als Grundlage für einen Gipsabdruck eine quadratische Platte mit einer Kantenlänge von 50 Zentimetern anfertigen und nach Themenvorgabe plastisch dekorieren, 
- 9.
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                ein Lüftungsgitter oder ein Verzierteil mit ausgeschnittenem, durchbrochenem Motiv anfertigen, 
- 10.
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                zwei unterschiedliche Profilteile herstellen und montieren, 
- 11.
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                einen frei gewählten Körper mit einer Mindesthöhe von 40 Zentimetern in Überschlagstechnik aufbauen, 
- 12.
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                ein mitgebrachtes, lederhart getrocknetes oder geschrühtes bauchiges Gefäß mit einer Mindesthöhe von 40 Zentimetern in einer frei gewählten Dekortechnik dekorieren, 
- 13.
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                ein Dekor als Rapport für ein Gefäß eigener Wahl entwickeln und ausführen, 
- 14.
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                ein mitgebrachtes Service für vier Personen in frei gewählter Dekorationstechnik nach eigenem Entwurf dekorieren, 
- 15.
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                ein vorgefertigtes Gefäß oder eine vorgefertigte Platte mit Schriftzeichen und Zahlen dekorieren, 
- 16.
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                ein plastisches Dekor auf einen vorgefertigten keramischen Rohling aufbringen. 
(3) Die Gesamtbewertung der Situationsaufgabe wird aus dem arithmetischen Mittel der Einzelbewertungen nach Absatz 2 gebildet.