(Fundstelle: BGBl. I 2005, 877 - 878)
    
    
        
            
            - 
                
            
        (1) In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis drei Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen 
        
            - 1.1
- 
                Stellung, Rechtsform und Struktur des Ausbildungsbetriebes, 
- 1.2
- 
                Berufsbildung, arbeits-, sozial- und tarifrechtliche Vorschriften, Lernziele a bis e, 
- 1.3
- 
                Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, 
- 6.1
- 
                Sendungsbearbeitung, Lernziel a, 
        zu vermitteln.
    
    
        (2) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen 
        
            - 2.1
- 
                Arbeitsplanung, Lernziele a, b und d, 
- 2.2
- 
                Informations- und Kommunikationssysteme, 
- 4.2
- 
                Rechtliche Rahmenbedingungen, Lernziele a bis c, 
- 6.1
- 
                Sendungsbearbeitung, Lernziele b und c, 
        zu vermitteln.
    
    
        (3) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen 
        
            - 1.4
- 
                Umweltschutz, 
- 3.1
- 
                Kundenorientierte Kommunikation, Lernziele a und b, 
- 3.2
- 
                Teamarbeit und Kooperation, Lernziele a und b, 
- 6.1
- 
                Sendungsbearbeitung, Lernziele d und e, 
- 8.1
- 
                Betriebliches Rechnungswesen, Lernziele a und b, 
        zu vermitteln.
    
    
        
            
            - 
                
            
        (1) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen 
        
            - 3.1
- 
                Kundenorientierte Kommunikation, Lernziel c, 
- 4.1
- 
                Dienstleistungsangebot, Lernziel a, 
- 5.3
- 
                Verkauf, Lernziele a und b, 
        zu vermitteln.
    
    
        (2) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen 
        
            - 2.1
- 
                Arbeitsplanung, Lernziel c, 
- 4.2
- 
                Rechtliche Rahmenbedingungen, Lernziele d und e, 
- 4.3
- 
                Qualitätssicherung, 
- 6.2
- 
                Disposition, Lernziele a bis g, 
        zu vermitteln.
    
    
        (3) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen 
        
            - 3.2
- 
                Teamarbeit und Kooperation, Lernziel c, 
- 4.1
- 
                Dienstleistungsangebot, Lernziel b, 
- 4.2
- 
                Rechtliche Rahmenbedingungen, Lernziel f, 
- 5.2
- 
                Verkaufsförderung, Lernziel a, 
- 5.4
- 
                Kundenpflege, 
- 6.1
- 
                Sendungsbearbeitung, Lernziele f und g, 
- 8.1
- 
                Betriebliches Rechnungswesen, Lernziele c bis f, 
        zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildposition 
        
            - 6.1
- 
                Sendungsbearbeitung, Lernziele c und e, 
        fortzuführen.
    
    
        
            
            - 
                
            
        (1) In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen 
        
            - 1.2
- 
                Berufsbildung, arbeits-, sozial- und tarifrechtliche Vorschriften, Lernziel f, 
- 7.
- 
                Personalwirtschaft 
        zu vermitteln.
    
    
        (2) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen 
        
            - 2.1
- 
                Arbeitsplanung, Lernziel e, 
- 3.1
- 
                Kundenorientierte Kommunikation, Lernziele d und e, 
- 4.1
- 
                Dienstleistungsangebot, Lernziel c, 
- 5.1
- 
                Märkte, Zielgruppen, 
- 5.2
- 
                Verkaufsförderung, Lernziele b und c, 
- 5.3
- 
                Verkauf, Lernziele c und d, 
- 6.2
- 
                Disposition, Lernziele h bis k, 
        zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildposition 
        
            - 3.1
- 
                Kundenorientierte Kommunikation, Lernziele a und c, 
        fortzuführen.
    
    
        (3) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen 
        
            - 8.1
- 
                Betriebliches Rechnungswesen, Lernziel g, 
- 8.2
- 
                Kosten- und Leistungsrechnung, 
- 8.3
- 
                Controlling 
        zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildposition 
        
            - 8.1
- 
                Betriebliches Rechnungswesen, Lernziele d und f, 
        fortzuführen.