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Kundendatenauskunftsverordnung (KDAV)
Verordnung über das automatisierte Verfahren zur Auskunft über Kundendaten nach § 112 des Telekommunikationsgesetzes


Ausfertigungsdatum: 14.06.2017

Eingangsformel
§ 1 Anwendungsbereich, Verpflichtete
§ 2 Ersuchen
§ 3 Personenbasiertes Ersuchen
§ 4 Nummernbasiertes Ersuchen
§ 5 Anschriftenbasiertes Ersuchen
§ 6 Abfrage der Daten
§ 7 Datenübermittlung durch den Verpflichteten
§ 8 Datenübermittlung durch die Bundesnetzagentur
§ 9 Sicherheitsanforderungen
§ 10 Evaluierung
§ 11 Inkrafttreten
Schlussformel

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