Kinderbetreuungsfinanzierungsgesetz (KBFG)
Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens „Kinderbetreuungsausbau“

Ausfertigungsdatum: 18.12.2007


§ 4 KBFG Finanzierung

Der Bund stellt dem Sondervermögen im Jahr 2007 einen einmaligen Betrag in Höhe von 2,15 Milliarden Euro zur Verfügung.