Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG)
Gesetz über Musterverfahren in kapitalmarktrechtlichen Streitigkeiten

Ausfertigungsdatum: 19.10.2012


§ 25 KapMuG Verstoß gegen die Vorlagevoraussetzungen an das Oberlandesgericht

Das Rechtsmittel gegen die verfahrensabschließende Entscheidung des Prozessgerichts im Ausgangsverfahren kann nicht darauf gestützt werden, dass das Oberlandesgericht für den Erlass eines Musterentscheids nicht zuständig gewesen ist oder die Voraussetzungen für den Erlass eines Vorlagebeschlusses nicht vorgelegen haben.