(KAGB)
Kapitalanlagegesetzbuch

Ausfertigungsdatum: 04.07.2013


§ 218 KAGB Gemischte Investmentvermögen

Gemischte Investmentvermögen sind offene inländische Publikums-AIF, die in Vermögensgegenstände nach Maßgabe des § 219 anlegen. Auf die Verwaltung von Gemischten Investmentvermögen sind die Vorschriften der §§ 192 bis 211 insoweit anzuwenden, als sich aus den nachfolgenden Vorschriften nichts anderes ergibt.