Stand: Geändert durch Art. 7 G v. 27.8.2017 I 3299 mWv 1.1.2018
Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen
Abschnitt 2 Steueraussetzung und Besteuerung
Abschnitt 3 Einfuhr von Kaffee aus Drittländern oder Drittgebieten
Abschnitt 4 Beförderung und Besteuerung von Kaffee des zollrechtlich freien Verkehrs anderer Mitgliedstaaten
Abschnitt 5 Steuervergünstigungen
Abschnitt 6 Steueraufsicht, Besondere Ermächtigungen
Abschnitt 7 Schlussbestimmungen