Stand: Geändert durch Art. 7 G v. 27.8.2017 I 3299 mWv 1.1.2018
Abschnitt 1  Allgemeine Bestimmungen
Abschnitt 2  Steueraussetzung und Besteuerung
Abschnitt 3  Einfuhr von Kaffee aus Drittländern oder Drittgebieten
Abschnitt 4  Beförderung und Besteuerung von Kaffee des zollrechtlich freien Verkehrs anderer Mitgliedstaaten
Abschnitt 5  Steuervergünstigungen
Abschnitt 6  Steueraufsicht, Besondere Ermächtigungen
Abschnitt 7  Schlussbestimmungen