(JVertrAmtszVerlG)
Gesetz zur Verlängerung der Amtszeit der Jugendvertretungen in den Betrieben

Ausfertigungsdatum: 18.12.1987


§ 2 JVertrAmtszVerlG

Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1 des Dritten Überleitungsgesetzes auch im Land Berlin.