(JHiStruktV)
Verordnung über die Durchführung einer Statistik über die Struktur des Personals in der Jugendhilfe

Ausfertigungsdatum: 23.08.1974


§ 1 JHiStruktV

Auf dem Gebiet der Jugendhilfe wird eine Bundesstatistik über die Struktur des Personals nach dem Stand vom 1. November 1974 durchgeführt.