(JGG)
Jugendgerichtsgesetz

Ausfertigungsdatum: 04.08.1953


§ 86 JGG Umwandlung des Freizeitarrestes

Der Vollstreckungsleiter kann Freizeitarrest in Kurzarrest umwandeln, wenn die Voraussetzungen des § 16 Abs. 3 nachträglich eingetreten sind.