(JFAngAusbV)
Verordnung über die Berufsausbildung zum Justizfachangestellten/zur Justizfachangestellten

Ausfertigungsdatum: 26.01.1998


§ 1 JFAngAusbV Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes

Der Ausbildungsberuf Justizfachangestellter/Justizfachangestellte wird staatlich anerkannt.