(JArbSchSittV)
Verordnung über das Verbot der Beschäftigung von Personen unter 18 Jahren mit sittlich gefährdenden Tätigkeiten

Ausfertigungsdatum: 03.04.1964


§ 5 JArbSchSittV Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am ersten Tag des zweiten auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft.