(ITFG)
Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens „Investitions- und Tilgungsfonds“

Ausfertigungsdatum: 02.03.2009


Anlage ITFG (Nachtrag) Wirtschaftsplan des Sondervermögens „Investitions- und Tilgungsfonds“

(Fundstelle: BGBl. I 2009; 1578 - 1579)



Wirtschaftsplan
des Sondervermögens „Investitions- und Tilgungsfonds“



Titel
Funktion
ZweckbestimmungBisheriges
Soll 2009
1 000 €
Für 2009
treten hinzu
1 000 €
Neues
Soll 2009
1 000 €
Einnahmen
Übrige Einnahmen
325 01
-920
Einnahmen aus Krediten vom Kreditmarkt21 000 0004 200 00025 200 000
Erläuterungen
Veranschlagt sind die Einnahmen aus Krediten für die Finanzierung nach dem ITFG. Aus diesem Titel werden auch Tilgungen geleistet.
Ausgaben
Schuldendienst
575 01
-920
Zinsen für Kreditaufnahmen am Geld- und Kapitalmarkt4 100 000700 0004 800 000
Haushaltsvermerk
1.
Einnahmen fließen den Ausgaben zu.
2.
Die Berechnung der Zinsen erfolgt unter Zugrundelegung der durchschnittlichen Verzinsung der Bruttokreditaufnahme des Bundes im jeweiligen Jahr.
Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen)
697 01
-332
Programm zur Stärkung der Pkw-Nachfrage1 500 0003 500 0005 000 000
Erläuterungen
Als konjunktur- und umweltpolitisches Programm zur Stärkung der Pkw-Nachfrage können private Autohalter eine Umweltprämie beantragen, wenn ein mindestens neun Jahre altes Altfahrzeug, das für mindestens ein Jahr auf den Halter zugelassen ist, verschrottet und gleichzeitig ein umweltfreundlicher Neu- oder Jahreswagen mit Abgasnorm EURO 4 oder höher gekauft und zugelassen oder geleast und zugelassen wird. Die Umweltprämie beträgt 2 500 €. Sie wird gewährt, wenn Kauf oder Leasing bis zum 31. Dezember 2009 und die Zulassung innerhalb einer Frist von 9 Monaten nach Reservierung der Prämie beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, spätestens jedoch zum 30. Juni 2010, erfolgen.
Einzelheiten regelt die Richtlinie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie.
Titel
Funktion
ZweckbestimmungBisheriges
Soll 2009
1 000 €
Für 2009
treten hinzu
1 000 €
Neues
Soll 2009
1 000 €
Titelgruppe 03
Tgr. 03Grundsanierung und energetische Sanierung von Gebäuden(750 000)(–)(750 000)
711 31
-016
Kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten500 000500 000
Haushaltsvermerk
1.
Die Ausgaben und Maßnahmen an Gebäuden in Bonn und der Region Bonn sind gesperrt.Die Aufhebung der Sperre bedarf der Einwilligung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages.
2.
Von den Ausgaben entfallen jeweils 250 Mio. € auf den zivilen Bereich des Bundes und Zuwendungsempfänger.
3.
Einbezogen sind Gebäude der unmittelbaren und mittelbaren Bundesverwaltung sowie institutionelle Zuwendungsempfänger, wenn deren Betriebskosten zum großen Teil vom Bund finanziert werden. Einbezogen werden können auch Nationale Kulturdenkmäler sowie internationale Kulturgüter.
Abschluss der Anlage
Einnahmen
Verwaltungseinnahmen
Übrige Einnahmen21 000 0004 200 00025 200 000
Gesamteinnahmen21 000 0004 200 00025 200 000
Ausgaben
Sächliche Verwaltungsausgaben330 000330 000
Militärische Beschaffungen, Anlagen usw.476 170476 170
davon aus:
Gruppe 554 : Beschaffungen226 170226 170
Gruppe 558 : Militärische Anlagen250 000250 000
Schuldendienst 4 100 000700 0004 800 000
Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen)2 720 0003 500 0006 220 000
Ausgaben für Investitionen13 373 83013 373 830
Gesamtausgaben21 000 0004 200 00025 200 000