(1) Ziel der Prüfung ist der Nachweis der Qualifikation zum Geprüften IT-Entwickler/ zur Geprüften IT-Entwicklerin (Certified IT Systems Manager) und damit die Befähigung, 
        
            - 1.
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                in Betrieben, die Produkte oder Dienstleistungen der Informations- und Kommunikationstechnologie herstellen, anbieten oder anwenden, technisch optimale und marktgerechte IT-Lösungen zu entwickeln und zu implementieren, IT-Entwicklungsprojekte zu planen, zu steuern und zu kontrollieren, 
- 2.
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                sich auf neue Technologien, auf veränderte lokale und globale Marktverhältnisse, auf Methoden des Selbst- und Prozessmanagements flexibel einzustellen sowie den technisch-organisatorischen Wandel unter Berücksichtigung der gesellschaftlichen Akzeptanz zu gestalten, 
- 3.
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                Aufgaben der Mitarbeiterführung wahrzunehmen. 
        (2) Durch die Prüfung ist festzustellen, ob der Prüfungsteilnehmer/die Prüfungsteilnehmerin unter Berücksichtigung von Rechtsvorschriften, Ergonomie und Umweltaspekten sowie technischer und betriebswirtschaftlicher Zusammenhänge und des Qualitätsmanagements folgende Prozesse durchführen kann: 
        
            - a)
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                Analysieren der vorgegebenen Projektkenngrößen (fachliches Modell), 
- b)
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                Designen des zu entwickelnden Produkts anhand der Kundenanforderungen, 
- c)
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                Entwickeln und Erstellen der Lösungskomponenten (Implementierung), 
- d)
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                Integrieren der Komponenten in die Gesamtlösung, Durchführen der Tests und Abnahme der Produkte und Lösungen, 
- e)
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                Planen, Budgetieren, Leiten und Überwachen von IT-Projekten, Vorgeben der Rahmenbedingungen für die Projektarbeit, 
- f)
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                Bewerten und Evaluieren der Produkte, Lösungen und Entwicklungsprozesse im Hinblick auf wirtschaftlichen Erfolg und Kundenzufriedenheit, 
- g)
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                Planen und Zusammenstellen des Projektteams, Führen und Motivieren der Mitarbeiter, Fördern der Kooperation und Kommunikation, Beteiligen der Mitarbeiter an Entscheidungsprozessen; Anwenden von Konfliktlösungsstrategien, Mitwirken bei Stellenbesetzungen und laufenden Beurteilungen, 
- h)
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                Planen des Personalbedarfs und der Mitarbeiterentwicklung, Feststellen des Qualifizierungsbedarfs, Einleiten und Unterstützen von Qualifizierungsaktivitäten, Planen und Leiten der Ausbildung. 
(3) Die erfolgreich abgelegte Prüfung führt zum anerkannten Abschluss Geprüfter IT-Entwickler/Geprüfte IT-Entwicklerin (Certified IT Systems Manager).