(1) Im Prüfungsteil "Projekt- und Geschäftsbeziehungen" soll der Prüfungsteilnehmer/die Prüfungsteilnehmerin eine Situationsaufgabe in höchstens 180 Minuten schriftlich bearbeiten. Durch die Bearbeitung soll der Prüfungsteilnehmer/die Prüfungsteilnehmerin nachweisen, dass er/sie Geschäftsprozesse in internationalen Zusammenhängen strategisch planen und umsetzen kann. Dabei hat er/sie insbesondere nachzuweisen, dass er/sie Folgendes berücksichtigt: 
        
            - 1.
- 
                rechtliche Rahmenbedingungen sowie Traditionen und Gepflogenheiten im Geschäftsverkehr, 
- 2.
- 
                gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen sowie spezifische Märkte, 
- 3.
- 
                gesellschaftliche und soziale Gegebenheiten, 
- 4.
- 
                formelle und informelle Regeln für Interaktionen, 
- 5.
- 
                kulturell bedingte emotionale Reaktionen. 
        Dem Prüfungsteilnehmer/der Prüfungsteilnehmerin werden 14 Tage vor dem Prüfungstermin die in der Aufgabenstellung berücksichtigte Region oder Nation, die nicht seinem/ihrem Heimatland entsprechen darf, mitgeteilt.
    
    
        (2) Nachfolgende internationale IT-Geschäftsprozesse kommen als Grundlage für die Situationsaufgabe in Betracht: 
        
            - a)
- 
                Einführen oder Neupositionieren eines Geschäftsfeldes oder einer Produktlinie, 
- b)
- 
                Etablieren einer Marketingstrategie, 
- c)
- 
                Pflege strategisch wichtiger internationaler Kunden und Partner, 
- d)
- 
                Durchführen von strategischen Allianzen und Fusionen, Bilden von Tochtergesellschaften, Durchführen von Ausgründungen oder Errichten dezentraler Standorte.