(1) Im Prüfungsteil "Projekt- und Geschäftsbeziehungen" soll der Prüfungsteilnehmer/die Prüfungsteilnehmerin eine Situationsaufgabe in höchstens 180 Minuten schriftlich bearbeiten. Durch die Bearbeitung soll der Prüfungsteilnehmer/die Prüfungsteilnehmerin nachweisen, dass er/sie Geschäftsprozesse in internationalen Zusammenhängen strategisch planen und umsetzen kann. Dabei hat er/sie insbesondere nachzuweisen, dass er/sie Folgendes berücksichtigt:
- 1.
-
rechtliche Rahmenbedingungen sowie Traditionen und Gepflogenheiten im Geschäftsverkehr,
- 2.
-
gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen sowie spezifische Märkte,
- 3.
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gesellschaftliche und soziale Gegebenheiten,
- 4.
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formelle und informelle Regeln für Interaktionen,
- 5.
-
kulturell bedingte emotionale Reaktionen.
Dem Prüfungsteilnehmer/der Prüfungsteilnehmerin werden 14 Tage vor dem Prüfungstermin die in der Aufgabenstellung berücksichtigte Region oder Nation, die nicht seinem/ihrem Heimatland entsprechen darf, mitgeteilt.
(2) Nachfolgende internationale IT-Geschäftsprozesse kommen als Grundlage für die Situationsaufgabe in Betracht:
- a)
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Einführen oder Neupositionieren eines Geschäftsfeldes oder einer Produktlinie,
- b)
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Etablieren einer Marketingstrategie,
- c)
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Pflege strategisch wichtiger internationaler Kunden und Partner,
- d)
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Durchführen von strategischen Allianzen und Fusionen, Bilden von Tochtergesellschaften, Durchführen von Ausgründungen oder Errichten dezentraler Standorte.