(1) Es sind drei Situationsaufgaben aus folgenden Geschäftsprozessen schriftlich zu bearbeiten: 
        
            - 1.
- 
                Beschaffen von IT-Systemen und IT-Dienstleistungen, 
- 2.
- 
                Vertreiben von IT-Systemen und IT-Dienstleistungen, 
- 3.
- 
                Vermarkten von IT-Systemen und IT-Dienstleistungen. 
        (2) Die Situationsaufgaben sind so zu gestalten, dass jeder der nachfolgenden Qualifikationsschwerpunkte mindestens einmal thematisiert wird. In den Qualifikationsschwerpunkten gibt es folgende Anforderungen: 
        
            - 1.
- 
                
                    im Qualifikationsschwerpunkt "Rechtsbewusstes Handeln" soll der Prüfungsteilnehmer/die Prüfungsteilnehmerin nachweisen, dass er/sie in der Lage ist, im Rahmen seiner/ihrer Handlungen einschlägige Rechtsvorschriften zu berücksichtigen. In diesem Rahmen können geprüft werden:
                     
                        - a)
- 
                            Berücksichtigen von Vertragsrecht und IT-spezifischem Urheberrecht, auch in internationalem Rechtszusammenhang, 
- b)
- 
                            Berücksichtigen einschlägiger wirtschaftsrechtlicher Vorschriften und Bestimmungen, insbesondere hinsichtlich der Produktverantwortung, der Produkthaftung, Gewährleistung, 
- c)
- 
                            Berücksichtigen des Datenschutzes, der Datensicherheit und des Fernmeldegeheimnisses; 
 
- 2.
- 
                
                    im Qualifikationsschwerpunkt "Wirtschaften und Finanzieren" soll der Prüfungsteilnehmer/die Prüfungsteilnehmerin nachweisen, dass er/sie in der Lage ist, betriebswirtschaftliche Gesichtspunkte in seinen/ihren Handlungen zu berücksichtigen und volkswirtschaftliche Zusammenhänge aufzuzeigen. In diesem Rahmen können geprüft werden:
                     
                        - a)
- 
                            Analysieren und Beurteilen von Unternehmensformen sowie deren Auswirkungen auf die Wahrnehmung der Aufgaben, 
- b)
- 
                            Planen, Beurteilen und Beeinflussen der IT-Geschäftsprozesse nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten, 
- c)
- 
                            Anwenden von unterschiedlichen Instrumenten der Absatzfinanzierung, 
- d)
- 
                            Beachten steuerrechtlicher Regelungen, 
- e)
- 
                            Einsetzen von Controllingmethoden, 
- f)
- 
                            Planen von Umsätzen, 
- g)
- 
                            Gestalten von Preisen; 
 
- 3.
- 
                
                    im Qualifikationsschwerpunkt "Betriebliches Kostenwesen" soll der Prüfungsteilnehmer/die Prüfungsteilnehmerin nachweisen, dass er/sie in der Lage ist, betriebswirtschaftliche Zusammenhänge und kostenrelevante Einflussfaktoren projekt- oder bereichsübergreifend zu erfassen und zu beurteilen. In diesem Rahmen können geprüft werden:
                     
                        - a)
- 
                            Planen, Organisieren, Einleiten und Überwachen von Möglichkeiten der Kostenbeeinflussung und Aktivitäten zum kostenbewussten Handeln, 
- b)
- 
                            Anwenden von Kalkulationsverfahren, 
- c)
- 
                            Beurteilen und Berücksichtigen von organisatorischen und personellen Maßnahmen als Kostenfaktoren.