IStGH-Gesetz (IStGHG)
Gesetz über die Zusammenarbeit mit dem Internationalen Strafgerichtshof

Ausfertigungsdatum: 21.06.2002


§ 6 IStGHG Bewilligung der Überstellung

Die Überstellung darf, außer im Falle des § 32, nur bewilligt werden, wenn das Gericht sie für zulässig erklärt hat.