(IRG)
Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen

Ausfertigungsdatum: 23.12.1982


§ 98c IRG Übergangsvorschrift für Ersuchen um sonstige Rechtshilfe

Abschnitt 2 des Zehnten Teils ist nicht anzuwenden auf Ersuchen, die vor dem 22. Mai 2017 bei der für die Bewilligung zuständigen Stelle eingegangen sind.