(IRG)
Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen

Ausfertigungsdatum: 23.12.1982


§ 82 IRG Nichtanwendung von Vorschriften

Die §§ 5, 6 Abs. 1, § 7 und, soweit ein Europäischer Haftbefehl vorliegt, § 11 finden keine Anwendung.