(IRG)
Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen

Ausfertigungsdatum: 23.12.1982


§ 23 IRG Entscheidung über Einwendungen des Verfolgten

Über Einwendungen des Verfolgten gegen den Auslieferungshaftbefehl oder gegen dessen Vollzug entscheidet das Oberlandesgericht.