(InvZulG 2010)
Investitionszulagengesetz 2010

Ausfertigungsdatum: 07.12.2008


§ 17 InvZulG 2010 Bekanntmachungserlaubnis

Das Bundesministerium der Finanzen wird ermächtigt, den Wortlaut dieses Gesetzes in der jeweils geltenden Fassung mit neuem Datum bekannt zu machen.