(InvZulG 1999)
Investitionszulagengesetz 1999

Ausfertigungsdatum: 18.08.1997


§ 9 InvZulG 1999 Ertragsteuerliche Behandlung der Investitionszulage

Die Investitionszulage gehört nicht zu den Einkünften im Sinne des Einkommensteuergesetzes. Sie mindert nicht die steuerlichen Anschaffungs- und Herstellungskosten und nicht die Erhaltungsaufwendungen.