(InvZulG 1996)
Investitionszulagengesetz 1996

Ausfertigungsdatum: 24.06.1991


§ 10a InvZulG 1996 Ermächtigung

Das Bundesministerium der Finanzen wird ermächtigt, den Wortlaut dieses Gesetzes in der jeweils geltenden Fassung mit neuem Datum, unter neuer Überschrift und in neuer Paragraphenfolge bekanntzumachen und dabei Unstimmigkeiten des Wortlauts zu beseitigen.