Investitionsvorranggesetz (InVorG)
Gesetz über den Vorrang für Investitionen bei Rückübertragungsansprüchen nach dem Vermögensgesetz
Ausfertigungsdatum: 14.07.1992
Stand: Neugefasst durch Bek. v. 4. 8.1997 I 1996;
Abschnitt 1 Vorrang für Investitionen
Abschnitt 2 Erteilung des
Investitionsvorrangbescheids
Abschnitt 3 Investitionsvorrangbescheid
und investiver Vertrag
Abschnitt 4 Durchführung der Investition
und Rückabwicklung fehlgeschlagener Vorhaben
Abschnitt 5 Ausgleich für den Berechtigten
Abschnitt 6 Besondere Verfahren
Abschnitt 7 Schlußbestimmungen