Investitionshilfe-Schlußgesetz (InvHSG)
Gesetz über den Abschluß der Investitionshilfe der gewerblichen Wirtschaft


Ausfertigungsdatum: 24.02.1955

Erster Abschnitt Beendigung der Aufbringung der Investitionshilfe
Zweiter Abschnitt Ermäßigung der Verzugszuschläge
Dritter Abschnitt Behandlung des eine Milliarde Deutsche Mark übersteigenden Aufkommens aus der Investitionshilfe
Vierter Abschnitt Erlöschen des Sondervermögens
Fünfter Abschnitt Begriffsbestimmung
Sechster Abschnitt Inkrafttreten