(Fundstelle: BGBl. I 2003, 726 - 727)
A.
Die Fertigkeiten und Kenntnisse zu den Berufsbildpositionen 1.5, 2.1 und 2.3 Lernziele a bis d sind während der gesamten Ausbildungszeit zu vermitteln. Ihre Vermittlung soll insbesondere im Zusammenhang mit den Berufsbildpositionen 3, 4, 5 und 6 erfolgen.
B.
1. Ausbildungsjahr
(1) In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 3.1
-
Absatzmärkte, Zielgruppen, Vertriebskanäle, Lernziele b und e,
- 3.3
-
Anlegerschutz im Vertrieb, Lernziel b,
- 1.1
-
Stellung, Rechtsform und Struktur,
- 1.2
-
Berufsbildung und Personalwirtschaft, Lernziele a bis d und f bis h,
- 1.3
-
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- 1.4
-
Umweltschutz
zu vermitteln.
(2) In einem Zeitraum von vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 6.1
-
Depotführung, Lernziele a und b,
- 6.2
-
Verwahrung und Verwaltung von Fondsanteilen; Zahlungsverkehr,
- 6.3
-
Meldewesen und Statistik
zu vermitteln.
(3) In einem Zeitraum von drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 4.1
-
Betriebliches Rechnungswesen,
- 4.2
-
Fondsbezogenes Rechnungswesen, Lernziele a bis c, e, f und o,
- 4.4
-
Fondsreporting und -controlling, Lernziele b, c und e,
- 2.2
-
Arbeitsorganisation, Lernziele b und c,
- 2.4
-
Anwendung einer Fremdsprache bei Fachaufgaben, Lernziel a,
zu vermitteln.
2. Ausbildungsjahr
(1) In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis drei Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 6.1
-
Depotführung, Lernziele c bis e,
- 2.2
-
Arbeitsorganisation, Lernziele a, d und e,
- 2.3
-
Kooperation und kundenorientierte Kommunikation, Lernziele e und f,
- 3.3
-
Anlegerschutz im Vertrieb, Lernziele a und c,
- 3.1
-
Absatzmärkte, Zielgruppen, Vertriebskanäle, Lernziele a, c und d,
zu vermitteln.
(2) In einem Zeitraum von insgesamt fünf bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 4.2
-
Fondsbezogenes Rechnungswesen, Lernziele h bis n,
- 4.3
-
Wertentwicklungsberechnung
zu vermitteln
und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 4.2
-
Fondsbezogenes Rechnungswesen, Lernziele c, e und f,
- 2.2
-
Arbeitsorganisation, Lernziele b und c,
- 2.4
-
Anwendung einer Fremdsprache bei Fachaufgaben, Lernziel a,
fortzuführen.
(3) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 5.1
-
Analysen zur Vorbereitung von Kauf- und Verkaufsentscheidungen, Lernziele a bis g,
- 5.2
-
Auflegung und Verwaltung von Fonds, Lernziele e bis g,
- 5.3
-
Handel und Abwicklung, Lernziele a und b,
- 2.4
-
Anwendung einer Fremdsprache bei Fachaufgaben, Lernziel b,
zu vermitteln.
3. Ausbildungsjahr
(1) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 4.2
-
Fondsbezogenes Rechnungswesen, Lernziele d und g,
- 4.4
-
Fondsreporting und -controlling, Lernziele a und d,
- 2.4
-
Anwendung einer Fremdsprache bei Fachaufgaben, Lernziele c und d,
zu vermitteln
und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 2.4
-
Anwendung einer Fremdsprache bei Fachaufgaben, Lernziele a und b,
- 4.2
-
Fondsbezogenes Rechnungswesen, Lernziele h bis n,
- 4.3
-
Wertentwicklungsberechnung,
- 4.4
-
Fondsreporting und -controlling, Lernziele c und e,
- 2.2
-
Arbeitsorganisation
fortzuführen.
(2) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 5.1
-
Analysen zur Vorbereitung von Kauf- und Verkaufsentscheidungen, Lernziele h und i,
- 5.2
-
Auflegung und Verwaltung von Fonds, Lernziele a bis d, h bis k,
- 5.3
-
Handel und Abwicklung, Lernziele c bis f,
zu vermitteln
und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 5.1
-
Analysen zur Vorbereitung von Kauf- und Verkaufsentscheidungen, Lernziele c, e bis g,
- 5.2
-
Auflegung und Verwaltung von Fonds, Lernziel g,
fortzuführen.
(3) In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 3.1
-
Absatzmärkte, Zielgruppen, Vertriebskanäle, Lernziel f,
- 3.2
-
Marketinginstrumente,
- 1.2
-
Berufsbildung und Personalwirtschaft, Lernziel e,
zu vermitteln
und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 2.3
-
Kooperation und kundenorientierte Kommunikation, Lernziele e und f,
- 3.1
-
Absatzmärkte, Zielgruppen, Vertriebskanäle, Lernziele c und d,
- 3.3
-
Anlegerschutz im Vertrieb
fortzuführen.