(InvestAusbV)
Verordnung über die Berufsausbildung zum Investmentfondskaufmann/zur Investmentfondskauffrau

Ausfertigungsdatum: 21.05.2003


§ 5 InvestAusbV Ausbildungsplan

Die Ausbildenden haben unter Zugrundelegung des Ausbildungsrahmenplans für die Auszubildenden einen Ausbildungsplan zu erstellen.