Dieser Abschnitt gilt für Verfahren über
- 1.
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die Ausstellung, Berichtigung, Änderung oder den Widerruf eines Europäischen Nachlasszeugnisses,
- 2.
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die Erteilung einer beglaubigten Abschrift eines Europäischen Nachlasszeugnisses oder die Verlängerung der Gültigkeitsfrist einer beglaubigten Abschrift und
- 3.
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die Aussetzung der Wirkungen eines Europäischen Nachlasszeugnisses.