Institutsvergütungsverordnung (InstitutsVergV)
Verordnung über die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an Vergütungssysteme von Instituten

Ausfertigungsdatum: 16.12.2013


§ 4 InstitutsVergV Ausrichtung an der Strategie des Instituts

Die Vergütungsstrategie und die Vergütungssysteme müssen auf die Erreichung der Ziele ausgerichtet sein, die in den Geschäfts- und Risikostrategien des jeweiligen Instituts niedergelegt sind. Dabei ist auch die Unternehmenskultur zu berücksichtigen. Die Vergütungsparameter müssen sich an den Strategien ausrichten und das Erreichen der strategischen Ziele unterstützen.