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Installateur- und Heizungsbauermeisterverordnung (InstallateurHeizungsbauerMstrV)
Verordnung über das Meisterprüfungsberufsbild und über die Prüfungsanforderungen in den Teilen I und II der Meisterprüfung im Installateur- und Heizungsbauer-Handwerk

Ausfertigungsdatum: 17.07.2002


§ 9 InstallateurHeizungsbauerMstrV Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2003 in Kraft.

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