Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
- 1.
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Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
- 2.
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Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
- 3.
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Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- 4.
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Umweltschutz,
- 5.
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Lesen und Anwenden technischer Unterlagen,
- 6.
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Planen und Organisieren der Arbeit, Bewerten der Arbeitsergebnisse, Qualitätsmanagement,
- 7.
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Beraten und Betreuen von Kunden,
- 8.
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Benutzerschulungen,
- 9.
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Verkauf und Geschäftsprozeß,
- 10.
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Bedienen und Administrieren von Datenverarbeitungsanlagen, Datenschutz,
- 11.
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Konzipieren von Informations- und Kommunikationssystemen,
- 12.
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Montieren und Installieren von Infrastruktur,
- 13.
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Prüfen der Schutzmaßnahmen,
- 14.
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Installieren von Systemkomponenten und Netzwerken,
- 15.
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Installieren von Anwendungssoftware, Programmieren und Testen,
- 16.
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Aufstellen von Geräten und Inbetriebnehmen von Systemen,
- 17.
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Durchführen von Serviceleistungen,
- 18.
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Analysieren von Fehlern und Instandsetzen von Geräten und Systemen.