Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse: 
        
            - 1.
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                Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht, 
- 2.
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                Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes, 
- 3.
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                Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, 
- 4.
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                Umweltschutz, 
- 5.
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                Lesen und Anwenden technischer Unterlagen, 
- 6.
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                Planen und Organisieren der Arbeit, Bewerten der Arbeitsergebnisse, Qualitätsmanagement, 
- 7.
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                Beraten und Betreuen von Kunden, 
- 8.
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                Benutzerschulungen, 
- 9.
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                Verkauf und Geschäftsprozeß, 
- 10.
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                Bedienen und Administrieren von Datenverarbeitungsanlagen, Datenschutz, 
- 11.
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                Konzipieren von Informations- und Kommunikationssystemen, 
- 12.
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                Montieren und Installieren von Infrastruktur, 
- 13.
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                Prüfen der Schutzmaßnahmen, 
- 14.
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                Installieren von Systemkomponenten und Netzwerken, 
- 15.
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                Installieren von Anwendungssoftware, Programmieren und Testen, 
- 16.
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                Aufstellen von Geräten und Inbetriebnehmen von Systemen, 
- 17.
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                Durchführen von Serviceleistungen, 
- 18.
- 
                Analysieren von Fehlern und Instandsetzen von Geräten und Systemen.