(IndKfmAusbV 2002)
Verordnung über die Berufsausbildung zum Industriekaufmann/zur Industriekauffrau

Ausfertigungsdatum: 23.07.2002


§ 6 IndKfmAusbV 2002 Ausbildungsplan

Der Ausbildende hat unter Zugrundelegung des Ausbildungsrahmenplanes für den Auszubildenden einen Ausbildungsplan zu erstellen.