(ImmobKfmAusbV)
Verordnung über die Berufsausbildung zum Immobilienkaufmann/zur Immobilienkauffrau

Ausfertigungsdatum: 14.02.2006


§ 6 ImmobKfmAusbV Ausbildungsplan

Die Ausbildenden haben unter Zugrundelegung des Ausbildungsrahmenplans für die Auszubildenden einen Ausbildungsplan zu erstellen.